Unwissenheit schützt vor Strafe doch!

Anfang/Impressum

Foto-CD für 18 Euro mit über 1000 Astronomiefotos - 5 Euro für die Kindernothilfe

Glaubensfragen - über 100 Artikel zu Wissenschaft und Glaube, Bibel, Lebensberatung, Sekten, Esoterik, Sexualität, Politik

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Diese bekannte Justiz-Regel habe ich noch nie als gerecht empfunden. Warum soll man einen Menschen, der etwas nach bestem Wissen und Gewissen tut, bestrafen? Der kann doch nichts dafür! Und doch: Diese Regel wird in unserem "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland brutal angewendet - selbst gegen Kinder!

Da war mal ein 12-jähriger Junge, der im Vertrauen auf seine Englisch-Kenntnisse Musik zum "Free Download" kostenlos herunterlud - etwa 300 Titel. Er dachte sich nichts Böses dabei und als seine Eltern aus dem Urlaub kamen fielen sie aus allen Wolken, da sie Abmahnungen in Höhe von -zigtausend Euro zahlen mußten - wegen Urheberrechtsverletzungen des Kindes. Weder die Unwissenheit noch die Minderjährigkeit des Kindes haben da etwas genutzt! Es gibt zahlreiche weitere Beispiele wo auch Rentner oder normale Menschen wegen derartigem massiv bestraft wurden.

Was sagt Jesus Christus dazu? Bei dem schwersten aller Verbrechen der Geschichte, der Kreuzigung Jesu, bat Jesus Gott in einem bekannten Gebet: "Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun!" "Denn sie wissen nicht was sie tun!" Unwissenheit schützt also doch vor Strafe - selbst bei einem Gottesmord! Das ist so Gottes Wille! 

In der Bibel findet sich auch der Satz: "Der Knecht aber, der den Willen seines Herrn kennt, hat aber nichts vorbereitet noch nach seinem Willen getan, der wird viel Schläge erleiden müssen. Wer ihn aber nicht kennt und getan hat, was Schläge verdient, wird wenig Schläge erleiden." (Lukas 12, 47)

Ist das so weltfremd? Nein! Es gibt tatsächlich auch in unserem Staat diese Möglichkeit. Ich möchte zwei Beispiele nennen:

Wenn ein Mensch sieht, daß ein anderer Hilfe braucht, und diese Hilfe nicht leistet, so kann er wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Wenn er aber davon nichts wußte, wird er nicht bestraft.

Beim sogenannten Insider-Handel kaufen Spekulanten Aktien ihres Unternehmens, von denen sie wissen, daß sie steigen werden, und verkaufen sie, bevor sie fallen werden. Das ist bei uns zu Recht verboten. Wer aber die Aktie kauft ohne Insiderwissen zu haben der wird nicht bestraft. Also: Auch bei uns kann man sich ab und zu auf Unwissenheit berufen!

Ich fordere unsere Justiz dazu auf, den Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" abzuschaffen! Und ich fordere sie auf, allen Opfern wie z.B. dem Jungen mit dem Musikdownload die gesamte Strafe zurückzuzahlen inklusiver aller Anwalts- und Gerichtskosten mit Zins und Zinsenszins! Wenn ich die Autorität dazu hätte, würde ich solchen Justizopfern auch noch ein ordentliches Schmerzensgeld zusprechen.

 
Martin Wagner, 5.1.2012
 

Flugzeug-CD für 18 Euro - 5 Euro für die Kindernothilfe

 

Flugzeug-CD 2 für 18 Euro - 5 Euro für die Kindernothilfe

 

Libyen-CD für 18 Euro - 5 Euro für die Kindernothilfe
 

 

Glaubensfragen - über 100 Artikel zu Wissenschaft und Glaube, Bibel, Lebensberatung, Sekten, Esoterik, Sexualität, Politik

Meine Astronomie- und Naturfotos für die Kindernothilfe

Anfang

Ranking-Hits